Arbeitserlaubnis für ausländische Fachkräfte der Pflege und Gesundheitsberufe

Sie sind Pflegefachkraft oder Fachkraft eines Gesundheitsberufs, kommen aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie verschiedene Voraussetzung erfüllen und Ihre Arbeitserlaubnis beantragen. Als international ausgerichtete Headhunting Agentur für das Gesundheitswesen beschäftigen wir uns immer wieder mit diesen Verfahren und haben hier zusammengetragen, was beachtet werden muss und welche Unterlagen und Nachweise gefordert werden.

Tragen der Berufsbezeichnung

Grundsätzlich müssen Sie als Pflegefachkraft oder Fachkraft der Gesundheitsberufe einen Antrag auf das Tragen der Berufsbezeichnung stellen. Das berechtigt Sie dann auch zu Berufsausübung.

Dieser Antrag wird bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt. Da die Zulassung von Fachkräften Ländersache ist, hängt dies entsprechend damit zusammen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen und Sie sollten sich rechtzeitig damit auseinandersetzen. Meistens fordern die Landesbehörden einen Nachweis über die Zuständigkeit in Form eines Arbeitsvertrags, einer Interessenbekundung eines Arbeitgebers oder den Nachweis über den Hauptwohnsitz im Bundesland.

Grundsätzliche Nachweise

Egal bei welcher Behörde Sie den Antrag stellen und unabhängig von Ihrer konkreten Ausbildung oder Ihrem Herkunfts- beziehungsweise Ausbildungslandes müssen Sie immer Ihren Lebenslauf, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Namensänderungsurkunde und einen Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises oder Reisepasses einreichen. Zudem wird ein Sprachnachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Level gefordert.

Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie persönlich und gesundheitlich in der Lage und geeignet sind, Ihren Beruf im Gesundheitswesen auszuüben. Die persönliche Eignung wird über Ihre Führungszeugnisse aus Deutschland, Ihrem Heimatland und bei Bedarf auch Ihres Ausbildungslandes geprüft. Ihre gesundheitliche Tauglichkeit muss ein:e Ärzt:in feststellen.

Des Weiteren müssen Sie die entsprechenden Nachweise zu Ihrer Ausbildung einreichen. Was genau die Behörden hier fordern, hängt von Ihrer Ausbildung und dem Herkunftsland ab. Alle Nachweise müssen zudem in Originalsprache sowie in Deutsch vorliegen – die Übersetzung muss eine offizielle Stelle übernehmen.

Pflegefachkräfte aus der EU, EWR und Schweiz

Für Pflegefachkräfte aus einem europäischen Mitgliedstaat, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ist die Anerkennung der Ausbildung vergleichsweise einfach, da diese über alle Länder hinweg vereinheitlicht ist und eine Anerkennung automatische erfolgt.

Pflegefachkräfte aus Drittstaaten und Fachkräfte für Gesundheitsberufe

Für Pflegefachkräfte aus sogenannten Drittstaaten und alle Fachkräfte der Gesundheitsberufe ist die Anerkennung komplizierter, da die Ausbildungen hier nicht einheitlich sind. Entsprechen müssen Antragssteller:innen neben dem Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung eine detaillierte Fächer- und Stundenübersicht, sowie Nachweise über Berufserfahrung und absolvierte Praktika einreichen. Die Behörden nehmen auf dieser Grundlage dann eine Gleichwertigkeitsprüfung vor.

Kann die Ausbildung nicht mit dem Deutschen gleichgesetzt werden, besteht die Möglichkeit einer Kenntnisprüfung oder sich in Deutschland durch Weiterbildung entsprechend zu qualifizieren.

Bewerber:innen aus Drittstaaten müssen zusätzlich ein Visum mit Arbeitserlaubnis vorweisen können.

Dauer und Kosten

Ein Antrag auf die das Tragen der Berufsbezeichnung und damit der Zulassung zur Berufsausübung kann zwischen mehreren Monaten und ein Jahr dauern. Die Gebühren betragen dabei zwischen 100 und 360 € - zuzüglich Gebühren für beispielsweise Sprachnachweise, Visum oder der amtlichen Übersetzung aller Unterlagen.

Detaillierte Informationen zu den benötigten Unterlagen sowie Links zu allen zuständigen Landesbehörden finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zu diesem Thema.

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