Die Fachhochschule in Schleswig-Holstein
Wissensvermittlung mit starkem Praxisbezug – dafür steht die Fachhochschule Kiel seit mehr als 50 Jahren. Die FH arbeitet interdisziplinär und kann als größte Hochschule für angewandte Wissenschaften im Land auf regionale wie internationale Netzwerke zurückgreifen. In den Studiengängen der sechs Fachbereiche widmen sich die rund 8000 Studierenden den aktuellen Herausforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft.
Der Fachbereich Informatik und Elektrotechnik
Der Fachbereich Informatik und Elektrotechnik an der Fachhochschule Kiel bietet vielfältige Lehr- und Forschungsmöglichkeiten im Bereich IT Sicherheit; Netzwerktechnologien sowie Software-Sicherheit, Betriebswirtschaftslehre und verwandte Disziplinen. Er zeichnet sich durch eine praxisnahe Ausbildung, interdisziplinäre Projekte und eine enge Vernetzung mit der Wirtschaft aus. International ausgerichtet, bietet er ein inspirierendes akademisches Umfeld für Studierende, Lehrende und Forschende.
Ihre Aufgaben: Akademische Lehre und Anwendungsforschung
- Lehre: Vorlesungen im Bereich Informatik. Sie vermitteln den Studierenden anwendungsorientiertes Wissen und praktische Fähigkeiten in den Bereichen Netzwerksicherheit, IT-Sicherheit und Softwaresicherheit.
- Anwendungsorientierte Forschung: Sie tragen zur Entwicklung neuer Erkenntnisse und Technologien in Ihrem Fachgebiet bei. Dies umfasst auch die Betreuung von Doktoranden und die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten.
- Sie fördern die berufliche Weiterbildung von Studierenden. Sie helfen den Studierenden, sich auf aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Netzwerksicherheit, IT-Sicherheit und Softwaresicherheit vorzubereiten.
- Wissenstransfer: Sie pflegen Kontakte zur Industrie und anderen Bildungseinrichtungen, um den Wissenstransfer zwischen Hochschule und Praxis sicherzustellen.
- Mentoring: Sie unterstützen Studierende und junge Forscher:innen bei ihrer beruflichen Entwicklung, indem Sie beraten, fördern und bei der Karriereplanung unterstützen.
Voraussetzung für die Berufung an der Fachhochschule in Kiel
Bewerbende müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen. Erforderlich sind mindestens:
- Ein abgeschlossenes Studium der Informatik oder ähnlich
- Nachweis einer besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit,
in der Regel nachgewiesen durch die gute Qualität (cum laude) einer Promotion im Fachgebiet Informatik - Pädagogische und didaktische Eignung
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sind
Vertragsangebot
- Unbefristete Vollzeit Festanstellung mit Option Verbeamtung
- Professur Vergütung W2
- Die Fachhochschule bietet diktatische Aus- und Fortbildung während der ersten beiden Beschäftigungsjahre. Es wird erwartet, dass dieses Angebot genutzt wird
- Anwendungsorientiertes Lehr- und Forschungsumfeld
- Die Landeseinrichtung bietet allen Beschäftigten ein vergünstigtes Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr und Fährverkehr
- Übernahme der Umzugskosten