Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur MTRA oder zur Radiologischen Assistentin stehen in Deutschland die Türen offen für einen festen und vor allem fast sicheren Arbeitsplatz. Doch der Abschluss in diese beiden Berufsbilder ist nicht die einzige Möglichkeit, in den radiologischen Abteilungen der Kliniken, Krankenhäusern, MVZs oder in Praxen zu arbeiten.
Der Röntgenschein als Berufssicherung
Eine anerkannte Berufsausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf ist ausreichend – lediglich die Fortbildung zum Erlangen eines Röntgenscheins muss erfolgreich beendet werden. Wichtig: Die Ausbildung muss zum Zeitpunkt des Strahlenschutzkurses noch nicht einmal abgeschlossen sein.
Was bringt der Röntgenschein?
Nach bestandenem Strahlenschutzkurs wird der Röntgenschein ausgestellt, welcher eine besonders wichtige Qualifikation als MFA oder ZFA darstellt. Mit diesem Schein dürfen unter Aufsicht Röntgeneinrichtungen bedient werden - zusätzlich werden Kenntnisse im Strahlenschutz geschaffen bzw. aufgefrischt.
Dauer und Inhalt des Strahlenschutzkurses
Insgesamt umfasst der Kurs 90 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Abgeschlossen wird der Kurs sowohl mit einer schriftlichen als auch einer praktischen Prüfung. Folgende Inhalte umfasst die Ausbildung
- Gesetzliche Grundlagen, Strahlenschutzgesetz und Richtlinien
- Physikalisch-technische Grundlagen der Strahlungsanwendung am Menschen
- Biologische Wirkungen von Röntgenstrahlung
- Begriffe und Benennungen in der Röntgendiagnostik
- Anatomie und Röntgenanatomie
- Medizinische Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen
- Strahlenexposition der Patienten und diagnostische Referenzwerte
- Film- und Bildverarbeitung
- Praktischer Unterricht mit Einstellübungen
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Durchführung der Qualitätssicherung
- Aufzeichnungspflichten
- schriftliche und praktische Prüfung
Was kostet der Strahlenschutzkurs?
Der Röntgenschein kann über externe Anbieter erworben werden. Der Preis sollte nicht abschrecken, da die dadurch erfolgende Gehaltserhöhung diesen in Kürze wieder reinholt. Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen.
Neben vielen weiteren Anbietern, sind diese die Gängigsten:
Rechtliche Hinweise - Anerkennung aus dem Ausland
Der durch den Strahlenschutzkurs erworbene Röntgenschein ist bundesweit gültig. Er gilt als Kurs zum Erwerb der Kenntnisse gemäß § 145 Absatz 2 Nummer 5 StrlSchV für Personen mit erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Ausbildung.
Die Anerkennung aus dem Ausland stellt kein Problem dar, solang Umfang und Inhalt gleichwertig sind. Dann kann der Strahlenschutzkurs aus dem Ausland einfach von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt werden lassen.