Die Fachhochschule in Schleswig-Holstein
Wissensvermittlung mit starkem Praxisbezug – dafür steht die Fachhochschule Kiel seit mehr als 50 Jahren. Die FH arbeitet interdisziplinär und kann als größte Hochschule für angewandte Wissenschaften im Land auf regionale wie internationale Netzwerke zurückgreifen. In den Studiengängen der sechs Fachbereiche widmen sich die rund 8000 Studierenden den aktuellen Herausforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft.
Der Fachbereich Wirtschaft
Der Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Kiel bietet vielfältige Lehr- und Forschungsmöglichkeiten im Bereich Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre und verwandte Disziplinen. Er zeichnet sich durch eine praxisnahe Ausbildung, interdisziplinäre Projekte und eine enge Vernetzung mit der Wirtschaft aus. International ausgerichtet, bietet er ein inspirierendes akademisches Umfeld für Studierende, Lehrende und Forschende.
Ihre Aufgaben: Akademische Lehre und Anwendungsforschung
- Lehre: Vorlesungen im Bereich Wirtschaftswissenschaften sowie Wirtschaftsinformatik. Sie vermitteln den Studierenden anwendungs-orientierte Wissen und praktische Fähigkeiten in den Bereichen Wirtschaftsinformatik, Cybersecurity und IT-Sicherheit.
- Anwendungsorientierte Forschung: Sie tragen zur Entwicklung neuer Erkenntnisse und Technologien in ihrem Fachgebiet bei. Dies umfasst auch die Betreuung von Doktoranden und die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten.
- Sie fördern die berufliche Weiterbildung von Studierenden. Sie helfen den Studierenden, sich auf aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaftsinformatik, Cybersecurity und IT-Sicherheit vorzubereiten.
- Wissenstransfer: Sie pflegen Kontakte zur Industrie und anderen Bildungseinrichtungen, um den Wissenstransfer zwischen Hochschule und Praxis sicherzustellen.
- Mentoring: Sie unterstützen Studierende und junge Forscher:innen bei ihrer beruflichen Entwicklung, indem sie beraten, fördern und bei der Karriereplanung unterstützen.
Voraussetzung für die Berufung an der Fachhochschule in Kiel
Bewerbende müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen. Erforderlich sind mindestens:
- ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, berechtigendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische und didaktische Eignung
- Nachweis einer besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit,
in der Regel nachgewiesen durch die gute Qualität einer Promotion - besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sind
Vertragsangebot
- Unbefristete Vollzeit Festanstellung mit Option Verbeamtung
- Professur Vergütung W2
- Die Fachhochschule bietet diktatische Aus- und Fortbildung während der ersten beiden Beschäftigungsjahre. Es wird erwartet, dass dieses Angebot genutzt wird
- Anwendungsorientiertes Lehr- und Forschungsumfeld
- Die Landeseinrichtung bietet allen Beschäftigten ein vergünstigtes Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr und Fährverkehr